Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Sehbehinderung oder Blindheit (Sehschädigung) besuchen in Schleswig-Holstein die wohnortnahen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in der Inklusion.
In staatlichem Auftrag unterstützt das Landesförderzentrum Sehen, Schleswig (nachfolgend LFS) landesweit diese jungen Menschen und die Personen ihres Umfeldes vor Ort im Früh-/Elementarbereich und allen Schulformen bis zum Ende der Ausbildung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) ist Schulträger und hat die Schulaufsicht für das LFS.
Die Lehrkräfte des LFS kooperieren mit allen am Erziehungs-, Rehabilitations- und Inklusionsprozess beteiligten Menschen und Einrichtungen. Das Angebot vor Ort wird in Schleswig durch Kurse für Schüler/innen (Kursprogramm auf der LFS-Homepage) und Seminare für die Kooperationspartner/-innen in Bildung und Ausbildung (Seminarprogramm auf der LFS-Homepage) ergänzt. Die Kurse sind ein reguläres sonderpädagogisches Angebot. Die Teilnahme führt nicht zur Anrechnung von Fehlzeiten in den Schulen vor Ort.
Spezifische Fachkräfte für Orientierung und Mobilität, Sehdiagnostik, Hilfsmittelberatung, EDV-Arbeitsplätze, Psychologische Beratung oder Vermittlung von Lebens- und Arbeitspraktischen Fertigkeiten werden vom Schleswiger Zentrum bedarfsorientiert, flexibel und individuell passend in die Arbeit vor Ort eingebunden.
Das LFS wurde 1983 gegründet und erfüllt konzeptionell und organisatorisch alle Voraussetzungen für die sonderpädagogische Unterstützung von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Sehen in inklusiver Bildung und Ausbildung, derzeit etwa 960 junge Menschen insgesamt, davon ca. 150 in Berufsorientierung und Ausbildung.
Seit 1987, als Modellversuch gestartet, dann als reguläres Angebot fortgesetzt, unterstützt und berät das LFS Jugendliche und junge Erwachsene mit Sehschädigung in der Berufsorientierung, im Übergang ins Berufsleben und in der Ausbildung. Ausgehend von der Erkenntnis, dass inklusive, sonderpädagogisch unterstützte Bildungsangebote für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen der Fortsetzung in der Ausbildung bedürfen, um nachhaltig zu sein, werden die Schüler/innen vom LFS auch in dieser Phase unterstützt und begleitet. Dabei stehen in der Berufsorientierung die individuellen Wünsche der Schüler/innen, ihre beruflichen Vorstellungen, Ziele und Stärken im Mittelpunkt der Arbeit. „Traumberufe“ werden thematisiert, akzeptiert und ausprobiert. Durch Praktika, Kurse (Peergroup-Angebote), Erkundungen in Betrieben in Kooperation mit den Schulen vor Ort nähern sich die jungen Menschen ihrem Berufsbild an und stellen fest, ob Traum und Wirklichkeit unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des individuellen Nachteilsausgleichs kompatibel sind.
Dabei ist die Sehschädigung auch hier nur ein Aspekt, der allerdings in diesem Prozess von besonderer Bedeutung ist. Dabei will der angemessene Umgang mit der Sehschädigung von den Betroffenen selbst und den Personen ihres jeweiligen Umfeldes gelernt und berücksichtigt sein. Die Unterstützungsangebote des LFS können je nach individuellem Bedarf intensiv, umfänglich und regelmäßig sein. Allerdings gilt stets der Grundsatz, die Beteiligten vor Ort darin zu unterstützen, die Herausforderungen zunehmend selbstständig bewältigen zu können.
Große Bedeutung in der Berufsschule und am Ausbildungsplatz hat in jedem Fall die Schaffung der individuell zutreffenden Rahmenbedingungen, wie Arbeitsplatzgestaltung oder Barrierefreiheit im Berufsschulunterricht und in der Ausbildungspraxis einschließlich der Verständigung über angemessene Formen des Nachteilsausgleiches. Hinzu kommt die intensive Kooperation mit den jetzt für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzlich zuständigen Einrichtungen unterschiedlichster Art, wie Ärztliche Dienste, Rehabilitationseinrichtungen, Maßnahmeträger, Industrie- und Handelskammern, Integrationsfachdienste oder die Agentur für Arbeit. Mit letzterer gibt es seit nahezu 20 Jahren Kooperationsverträge, die gewährleisten, dass die Beteiligten im Interesse und mit Wissen der Betroffenen kooperieren und in ihrer Fachlichkeit voneinander profitieren.
Auf diese Weise konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Berufsbilder für die Ausbildung erschlossen werden, die vorher nicht mit Menschen mit Sehschädigung in Verbindung gebracht wurden. Eine Übersicht ist im Anhang angefügt.
Zwei Jahre vor dem jeweiligen Schulabschluss wechseln die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen LFS-intern in die Zuständigkeit des LFS-Teams Berufsbildung. Dieses setzt sich zusammen aus Lehrkräften unterschiedlicher Qualifikation: Sonder- und Diplompädagoginnen/-pädagogen, Berufsschullehrkräfte, Reha-Lehrkräfte (Lebens- und Arbeitspraktische Fertigkeiten, Orientierung und Mobilität), Diplom-Psychologe. Zusätzlich werden zur Sehdiagnostik, zur Hilfsmittelberatung oder für spezifische Schulungen andere Fachleute des LFS in die Arbeit einbezogen. Regelmäßiger Austausch der Fachleute untereinander, Beratungs- und Fortbildungsangebote, individuelle Unterstützung und die Kooperation aller Beteiligten sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Orientierungs- und Ausbildungsphase.
In den letzten beiden Schulbesuchsjahren und während der beruflichen Ausbildung werden den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Sehschädigung vor Ort und im Rahmen der Peergroup-Angebote (Kurse) im LFS folgende Angebote gemacht:
Diagnostik des Sehverhaltens unter der besonderen Berücksichtigung beruflicher Anforderungen in Praktika, hinsichtlich angestrebter Berufsfelder oder der Bewältigung sonstiger neuer Herausforderungen im Alltag:
Individuelle Unterstützung und Beratung zum Umgang mit der Sehschädigung, z. B. hinsichtlich:
Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Erweiterung eigener Handlungsmöglichkeiten, z. B. durch:
Unterstützung und Beratung in der Berufsorientierung während der Schulzeit, z. B. durch:
Unterstützung und Beratung während der Ausbildung, u. a. durch:
Mit dem Ausbildungsabschluss und dem Eintritt in das anschließende Berufsverhältnis endet die Zuständigkeit des LFS. Studierende mit Sehschädigung in Schleswig-Holstein werden vom LFS im ersten Jahr des Studiums unterstützt, dann endet auch hier die Zuständigkeit.
Weitere Informationen: www.lfs-schleswig.de
Schleswig, Januar 2020
Klaus Wißmann, Florian Hilgers, Matthias Rüth
Industriekauffrau/-mann; Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel; Kauffrau/-mann im Einzelhandel; Kauffrau/-mann für Bürokommunikation; Bürokauffrau/-mann; Versicherungskauffrau; EDV-Kauffrau; Verkaufshelferin; Veranstaltungskaufmann; Verwaltungsfachangestellte/-r; Fachangestellte/-r für Arbeitsförderung; Beamtin/Beamter des gehobenen Dienstes bei der Steuerverwaltung; Beamtin/Beamter des mittleren Dienstes bei der Steuerverwaltung; Steuerfachangestellte/-r; Beamtin/Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der Allgemeinen und Inneren Verwaltung bei Behörden des Bundes und der Länder; Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Post und Fernmeldedienst); Beamtin/Beamter des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes; Bürogehilfin; Bürokraft; Telefonistin; Postzusteller; Sozialversicherungsangestellte; Rechtsanwalt- u. Notargehilfin; Justizfachangestellte/-r; Handelsfachpacker; Fachlagerist;
Landmaschinenmechaniker; Maschinenbaumechaniker; Industriemechaniker; Zerspanungsmechaniker; Feinmechanikerin; Stahlbauschlosser; KFZ-Mechatroniker; Installateur; Veranstaltungstechniker; Kommunikationselektroniker; IT-Elektroniker; Fachinformatiker (Systemintegration); Tischler; Maurer; Optikerin; Maler & Lackierer; Fachkraft für Holzverarbeitung
Gärtnerwerker/-in; Landwirt;
Hauswirtschaftshelferin; Fleischer (Inzw. Meister); Schlachter; Koch; Bäcker; Bäckerwerker; Hauswirtschafterin; Fachkraft Hotelservice;
Masseur/-in und med. Bademeister/-in; Physiotherapeutin; Ergotherapeut/-in; Krankenschwester; Altenpflegerin; Kinderpflegerin; Heilerziehungspflegerin; Fachkraft für Pflegeassistenz;
Kaufmännische/-r Assistent/-in; Erzieher/-in; Sozialpädagogische/-r; Assistent/-in;
Kurse, Lehrgänge und Beschäftigung in verschiedenen Bereichen entsprechend nach Neigung und jeweiligem Angebot der WfbM – das LFS bleibt – analog zu den Erstausbildungen auf dem ersten Arbeitsmarkt – für die Zeit der Eingliederung in die WfbM über den Berufsbildungsbereich zuständig.
Pädagogik (Lehramt); Pädagogik (Diplom); Sozialpädagogik / Soziale Arbeit; Sonderpädagogik; Wirtschaftspädagogik; Soziologie; Psychologie; Dolmetscher; Jura; Mathematik; Physik; Lebensmittelchemie; Informatik; Maschinenbau; Betriebswirtschaftslehre; Betriebswirtschaft/Marketing; Personalmanagement (Master); Geisteswissenschaft (Magister); Bachelor of Arts: Drumset; Medien & Gestaltung; Umweltingenieurwesen; Robotik
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