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Organigramm des LFS - Arbeitsbereiche und Angebote

Weltweit schätzt die WHO für das Jahr 2014 etwa 246 Mio. Menschen mit Sehbehinderung (ca. 3,4%) und 39 Mio. Menschen mit Blindheit (ca. 0,05%) bei einer Gesamtbevölkerung von 7,26 Mrd. Menschen (RKI 2017).

Das LFS unterstützt 1027 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Blindheit und Sehbehinderung in Schleswig-Holstein (Schulstatistik SH 2020).

Die Unterstützung und Beratung gliedert sich dabei in folgende Bereiche:

• Früh- und Elementarbereich
• Sehbehinderung
• Komplexe Beeinträchtigung
• Blindheit
• Berufliche Bildung


Arbeits- und Berufsfelder

Im Rahmen der Beruflichen Bildung haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse in verschiedenen Berufsfeldern erreicht oder wurden in Arbeitsfeldern des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) begleitet.

Hier findet sich eine Auflistung.


Definition Sehbehinderung und Blindheit

Nach deutschem Sozialrecht gilt eine Person als sehbehindert, wenn diese auf dem besser sehenden Auge mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30% (Visus ≤ 0,3) von dem sieht, was eine Person mit normalem Sehvermögen (Visus = 1,0) erkennt.

Eine Person gilt als hochgradig sehbehindert, wenn diese auf dem besser sehenden Auge mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5% (Visus ≤ 0,05) von dem sieht, was eine Person mit normalem Sehvermögen erkennt.

Ein Person gilt als blind, wenn diese auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2% (Visus ≤ 0,02) von dem sieht, was eine Person mit normalem Sehvermögen erkennt.

Zu berücksichtigen sind ggf. das Gesichtsfeld sowie die visuelle Wahrnehmungsverarbeitung.

Für die Einschätzung des individuellen Förderbedarfs Sehen ist das funktionale Sehen von Bedeutung, welches neben den individuellen visuellen Fähigkeiten zusätzlich die persönlichen Kompetenzen sowie die Umweltgegebenheiten mit einbezieht.



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